Archivbenutzung

Benutzungsrichtlinien

Hinsichtlich der Benutzung des Stadtarchivs gelten bestimmte Regelungen, wie die Nutzungserlaubnis, Richtlinien zum sachgemäßen Umgang mit Archivalien, Haftungsfragen bei Beschädigungen und die Bedingungen bei Veröffentlichungen, die in der dafür erlassenen Archivordnung der Stadt Geislingen an der Steige (siehe unten) verfügt sind.

Auskünfte, Recherchen, Bereitstellung von Archivalien zur Einsichtnahme, sowie das Anfertigen von Kopien oder Digitalisaten jeglicher Art, die zu nicht wissenschaftlichen, kommerziellen oder sonstigen Zwecken angefordert und genutzt werden, unterliegen einer dem Zeitaufwand angemessenen Gebühr. Die entsprechenden Gebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Geislingen an der Steige (siehe unten) für das Stadtarchiv festgelegt.

Archivordnung der Stadt Geislingen an der Steige

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Geislingen an der Steige

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